Vergütung (c. ifs)

 

 

 

Vergütung / Honorar


 

Als Bestandteil des unter dem Button “Auftragsabwicklung” an Sie abgegebenen Angebotes wird auch der Honorarrahmen für die von Ihnen etwaig beauftragte Leistung festgelegt. Es kommen dabei die Abrechnung nach Zeitaufwand (Erfahrungswerte ver-gleichbarer Objekte) bzw. auch eine Vergütung in Anlehnung an den Verkehrswert des jeweiligen Bewertungsobjektes zur Anwendung. 


Aufgrund der Vielzahl der möglichen Aufgabenstellungen im Bereich der Immobilien-bewertung bitten wir Sie um Verständnis, dass die Angebote jeweils individuell für Sie erstellt und auf die erforderliche Bewertungsproblematik abgestellt werden müssen. 


Dadurch  können wir gewährleisten, dass speziell für die von Ihnen gewünschte Leistung ein darauf abgestimmtes Honorarangebot unterbreitet werden kann.


Als Grundlage der Honorarabrechnung wird dabei die Honorarrichtlinie des Landesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger in Bayern,  LVS verwendet.


(siehe auch:   Honorarrichtlinie des LVS Bayern   )