öffentliche Bestellung (c. ifs)

 

 

 

Öffentliche Bestellung - Sachkunde

Öffentliche Bestellung - wer ist öffentlich bestellter Sachverständiger?

 

"Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde. Das bedeutet, 
dass er/sie eine besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. 
Fehlt eine dieser Anforderungen, so wird der Sachverständige nicht bestellt".

 

(copyright: Institut für Sachverständigenwesen (IFS), aus der Broschüre "Ö.b.u.v. Sachverständige")

Was zeichnet eine(n) öffentlich bestellte(n) Sachverständige(n) aus?

 

  •  Besondere Sachkunde 
  •  Vertrauenswürdigkeit und Objektivität 
  •  Pflicht zur Gutachtenerstattung 
  • Schweigepflicht bezüglich anvertrauter Daten
  • Turnusmäßig wiederkehrende Überwachung durch die bestellende Kammer

  

Informationen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung unter:
 

https://www.ifsforum.de/sachverstaendige/oeffentliche-bestellung-und-vereidigung.html 

 

Stefan Kindler wurde am 5. Mai 2009 für das Sachgebiet der "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken "  von der IHK für Oberfranken Bayreuth, Deutschland, Bahnhofstraße 25,  95444 Bayreuth,  öffentlich bestellt und vereidigt.
  

Mitglied in den Gutachterausschüssen
  
  

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